Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die nebenberuflich in Impfzentren arbeiten, sollen von der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. Darauf haben sich die Finanzministerien von Bund und Ländern mit Beschluss vom 15.02.2021 verständigt.
Die Übungsleiterpauschale kann beanspruchen, wer neben seinem eigentlichen Beruf in einem Impfzentrum tätig ist. Eine solche Tätigkeit ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Person selbst Impfungen durchführt oder Aufklärungsgespräche führt. Betroffen sind Einkünfte der Jahre 2020 und 2021. Die Pauschale wurde von 2.400 € im Jahr 2020 auf 3.000 € für das Jahr 2021 erhöht.
Im Falle der Unterstützung der Verwaltung oder Organisation von Impfzentren greift hingegen die Ehrenamtspauschale. Während diese im Jahr 2020 noch 720 € betrug, wurde sie nun nach dem Beschluss der Finanzministerien von Bund und Ländern auf 840 € erhöht.
Beide soeben genannten Beträge sind steuerfrei. Ihre Erhöhung beruht auf dem Jahressteuergesetz 2020.