Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie vorgestellt. Diese Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten vor, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen. Ziel ist die Beschleunigung der Verfahren und eine Reduzierung der Kosten.
Einer der Kernpunkte der Richtlinie ist die Möglichkeit der Online-Gründung einer GmbH. Zukünftig wird es möglich sein, eine notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation vorzunehmen. Ferner soll die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare möglich sein.
Ebenfalls reformiert werden die Vorgaben für die Offenlegung von Registerinformationen. Die Bekanntmachung von Registereintragungen entfällt, vielmehr wird die Eintragung dadurch erfolgen, dass sie in dem jeweiligen Register online zum Abruf bereitgestellt wird. Der Wegfall der Gebühren für den Abruf soll durch die Erhebung einer Bereitstellungsgebühr kompensiert werden.
Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über Zweigniederlassungen. Dazu soll zukünftig im Handelsregister auch eine Information über ausländische Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen werden.
Schließlich ist geplant, erstmalig Regelungen zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einzuführen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf noch ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens steht, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Richtlinie ist bis zum 1.8.2021 in nationales Recht umzusetzen.