Bereits am 16. Juli 2021 hat die DG FISMA der Europäischen Kommission ein Ausschreibungsverfahren gestartet für eine Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Europäischen Vermögensregisters – dies im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Es hat einige Wochen gedauert, bis diese Initiative in der Presse allgemein bekannt wurde. Der Shitstorm ist gigantisch. Vom Verlust der Persönlichkeitsrechte, von bürokratischem Voyeurismus, totaler Überwachung und massiven Verstößen gegen den Datenschutz bis hin zum prognostizierten Ende der EU ist die Rede. Der Kommissionspräsidentin von der Leyen wird Kontrollverlust vorgeworfen und rechtspopulistische Kreise wittern die „Re-Etablierung des Kommunismus unter anderem Namen“. Als Stakeholder des Projektes werden neben den fachlichen Behörden NGOs, Banken und IT-Provider genannt. Der betroffene private Sektor scheint nicht in die Studie eingebunden zu werden.
Die Studie soll Wege aufzeigen, wie die vorhandenen Register flexibel und produktiver verknüpft werden können, um die Arbeit der strafverfolgenden Behörden zu erleichtern. Darüber hinaus ist auch an die Schaffung von neuen Registern gedacht zur Erfassung von Kryptoassets und die Erweiterung des „Beneficial Ownership“, also die Offenlegung der letztbegünstigten Person.
Mit etwas Abstand wird man zwei Dinge festhalten können:
1. Der Kampf gegen Geldwäsche, Korruption, Terrorfinanzierung und Steuerhinterziehung steht bei vielen Bürgern und Organisationen als notwendige Maßnahme hoch im Ansehen. Die EU hat in den vergangenen Jahren diverse Richtlinien in diesem Zusammenhang herausgegeben; der Erfolg zur Eindämmung der Machenschaften im kriminellen Finanzwesen lässt jedoch auf sich warten. Daher kann eine solche Initiative für ein zentrales Vermögensregister nicht überraschen, die Art der verdeckten Ankündigung und das beschriebene Vorgehen sind jedoch eindeutig abzulehnen.
2. Im Geschäftsleben haben wir uns an viele Register gewöhnt: vom Grundbuch über das Handelsregister und Unternehmensregister bis hin zum neuen Stiftungsregister. Den Nutzen dieser Einrichtungen möchten wir keinesfalls missen.
Mit dem kürzlich eingeführten Transparenzregister verbindet sich allerdings einige Kritik und wir müssen aufpassen, dass tragende Prinzipien zum Schutz der Privatsphäre, wie zum Beispiel das Steuer- und Bankgeheimnis, gewahrt bleiben. Eine geschützte Privatsphäre ist eine der maßgebenden Säulen für ein friedliches Miteinander der Bürger.
Besondere Aufmerksamkeit hat die Asset-Register-Initiative erfahren, weil sie mit der Ankündigung einer europäischen „AML-Authority“ verknüpft wurde. Diese Behörde soll ab 2023 aufgebaut und im Jahr 2026 mit der aktiven Überwachung der nationalen Geldwäscheprävention beginnen. Die Notwendigkeit einer solchen Behörde ist nicht ersichtlich, so dass in der Gesamtschau die Kritik an den Plänen der EU verständlich ist. Das EU-Parlament ist aufgerufen, dem Vorhaben Einhalt zu bieten.