Die COVID-19-Krise als ungeplanter Einflussfaktor auf die Betriebsergebnisse von Konzernunternehmen ist so ungewöhnlich, dass sich eine Überprüfung der konzerninternen Verrechnungspreise aufdrängt und steuerlich erforderlich bzw. lohnend sein könnte.
Die Überprüfung des Verrechnungspreismodells sollte insbesondere berücksichtigen, dass die bisher bei Verrechnungspreisstudien verwendeten Datenbanken die Auswirkungen von COVID-19 (noch) nicht widerspiegeln. Ein Warten auf angepasste Datenbanken könnte jedoch später einen rückwirkenden Anpassungsbedarf erforderlich machen, dessen Umsetzung steuerliche Risiken birgt.
Inhalt der Verrechnungspreisüberprüfung sollte eine detaillierte Analyse der Pandemieauswirkungen auf die Ergebnisse der einzelnen Unternehmen der Gruppe und die Frage sein, ob die Veränderungen vorübergehender Natur (bis zu vier Monaten) sind oder systemische Probleme aufzeigen. Die konzerninternen Verträge sollten auf darin enthaltene Preisanpassungsklauseln überprüft und ggf. für die Zukunft angepasst werden. Auch die eingehende Beschäftigung mit den Merkmalen (Funktionen, Risiken etc.) und der Frage, ob die wirtschaftliche Charakterisierung der einzelnen Gesellschaften noch adäquat ist, ist vorzunehmen.
Ob Verrechnungspreise noch für 2020 oder zukunftsbezogen angepasst werden sollen, muss immer unter Berücksichtigung einer ggf. krisenbedingt veränderten Funktions- und Risikoverteilung sowie der Gesamtrentabilität der Gruppe begutachtet werden. Nur so kann beispielsweise für eine Routinegesellschaft entschieden werden, ob die gewählte Vergütung beibehalten werden muss oder ob eine Reduktion auf das untere Quartil, auf einen Break-even oder sogar eine Verlustbeteiligung wegen einer verringerten Kapazitätsauslastung vertretbar ist.
Die Komplexität der Verrechnungspreismodelle erlaubt hierbei keine Standardlösung. Eventuell wird auch im Einzelfall eine Anpassung von Verrechnungspreisen nicht zulässig sein. Sehr wichtig ist aber, dass sowohl die Störungen als auch die erfolgten Analysemaßnahmen und die Anpassungen nebst ihrer Begründung umfassend dokumentiert werden.