Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Der Betriebsprüfer hat die Außenprüfung unterbrochen und muß plötzlich auf Fortbildung? Sie frönen dem Volkssport „Steuern sparen“ und bekommen Post von der BuStra? Im ererbten Nachlaß finden sich bislang unbekannte Auslandskonten? Montag morgen klingelt in der Firma nicht der Postbote sondern die Steuerfahnder?
Diese (und andere) Situationen sind unser Metier. Für Sie erschreckend, unbekannt und extrem belastend. Für uns vertrautes Terrain.
Immer öfter werden aus scheinbar reinen Steuerstreitigkeiten und steuerlichen Auslegungsfragen eingeleitete Steuerstrafverfahren. In dieser Situation braucht es einen kühlen Kopf und kompetente Berater an Ihrer Seite.
Dabei fangen wir da an, wo Ihr Steuerberater aufhört. Wir begleiten Sie, wenn es dem Steuerberater zu juristisch und dem Anwalt zu steuerlich wird. Unser interdisziplinäres Team bewältigt den „Dreisprung“ zwischen Steuerstreit, Strafverfahren und betriebswirtschaftlich sinnvollem Ergebnis.
Dabei übernehmen wir für sie z.B.
- Begleitung von steuerstrafrechtlich „infizierten“ Betriebsprüfungen
- Steuerstrafrechtliche „CoBeratung“ zusammen mit Ihrem Steuerberater
- Berichtigung von Steueranmeldungen und -erklärungen
- Selbstanzeigen
- Geldwäscheberatung
- Implementierung eines sog. „Tax Compliance Management Systems“
- Straf-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begleitung von sog. „Schwarzlohnfällen“
- Gestellung von Zeugenbeiständen
- Begleitung bei Durchsuchungen von Privat- und Geschäftsräumen
- Vertretung in der Hauptverhandlung zusammen mit erfahrenen Strafverteidigern
Noch kein Mandant?
Lernen Sie uns in einem ersten Gespräch kennen. Zuerst analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können. Dann entscheiden Sie, ob wir der richtige Partner für Sie sind.
Tel. 0681 – 586 090
In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr